Vertrag über einen Dolmetscheinsatz
- nach den Empfehlungen des BDÜ e.V. -

0.1Vertragsparteien
Auftragnehmer, im Vertrag auch der Dolmetscher/die Dolmetscher genannt:
1. Dolmetscher
2. Dolmetscher

Auftraggeber:
[AUSZUFÜLLEN DURCH DEN AUFTRAGGEBER]

1. Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Dolmetscher (Auftragnehmer) und dem Auftraggeber, soweit nicht etwas Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Verträge werden stets entweder direkt zwischen dem Dolmetscher und dem Ausrichter der Konferenz bzw. direkt zwischen dem Dolmetscher und dem Auftraggeber als der Person geschlossen, die der Ausrichter der Veranstaltung ist oder aber von diesem mit der vertraglichen bzw. finanziellen Verantwortung für die Rekrutierung der Dolmetscher ordnungsgemäß beauftragt ist.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Dolmetscher nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Dolmetschauftrags

(1) Die Tätigkeit des Dolmetschers beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen, sie erstreckt sich nicht auf Veranstaltungen, die im Vertrag nicht ausdrücklich aufgeführt sind. Das Produkt der Dolmetschleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt. Seine Aufzeichnung ist nur mit vorheriger Zustimmung des Dolmetschers zulässig. Jede weitere Verwendung (z. B. Direktübertragung) bedarf einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung. Der Dolmetschauftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt, er unterliegt der beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab. Nicht zum Dolmetscherteam gehörende Personen dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung des Ansprechpartners für den Dolmetscher zur Ergänzung des Teams als Dolmetscher eingesetzt werden oder in anderer Eigenschaft die Dolmetscherkanäle der Simultandolmetschanlage nutzen.
(2) Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt in der Regel jeweils 3 bis 3 ½ Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer einstündigen Pause. Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleich bleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Konferenz eine dem Arbeitsumfang entsprechende Aufstockung des Dolmetscherteams. Simultanverdolmetschungen, die über die Dauer von 30 Minuten hinausgehen, müssen von einem aus mindestens zwei Dolmetschern bestehenden Team erbracht werden. Die interne Arbeitsverteilung wird von den Dolmetschern selbst geregelt.
(3) [FESTLEGUNG DES UMFANGES DES DOLMETSCHEINSATZ DURCH AUFTRAGGEBER, WIE VIELE REDEN, EINSATZPLAN, DAUER ETC.]

3. Urheberrecht

Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Dolmetscher nicht zulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens. Auf § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird verwiesen.

4. Haftung des Dolmetschers gegenüber dem Auftraggeber

Der Dolmetscher haftet ausschließlich bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Eine Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen.

5. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber übersendet den Dolmetschern zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung möglichst frühzeitig, spätestens jedoch 10 Tage vor Konferenzbeginn, einen vollständigen Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Protokoll der letzten Sitzung, Berichte, Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.) in allen Arbeitssprachen der Konferenz. Soll ein Text während der Konferenz verlesen werden, sorgt der Auftraggeber dafür, dass die Dolmetscher vorab eine Kopie davon erhalten. Der Redner wird vom Auftraggeber darauf hingewiesen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen). Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript den Dolmetschern vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer der Dolmetscher übertragen wird.
(2) Die Anforderungen an ortsfeste und mobile Kabinen und Simultandolmetschanlagen sind in DIN 56 924 Teil 1 und 2 (bzw. den ISO Normen 2603 und 4043) sowie in IEC 914 festgelegt. Wenn diese Normen nicht erfüllt werden und der für die Verbindung mit dem Veranstalter zuständige Dolmetscher der Auffassung ist, dass die Qualität der Kabinen und der technischen Anlage sowie deren Bedienung dem Dolmetscherteam keine zufrieden stellende Leistung ermöglicht oder dass sie die Gesundheit gefährden, ist das Team bis zur Behebung der Mängel von der Verpflichtung frei, simultan zu dolmetschen. Die Verwendung von Fernsehmonitoren entweder zur Verbesserung der direkten Sicht auf den Redner und den Sitzungssaal oder in Ausnahmefällen als Ersatz für die direkte Sicht ist nur mit vorheriger Zustimmung der betroffenen Dolmetscher zulässig. Im Falle von Telekonferenzen (Videokonferenzen usw., bei denen der Einsatz eines Videobildschirms oder Monitors erforderlich ist), sind die Anforderungen der DIN 56 924 Teil 1 (bzw. ISO Norm 2603) unbedingt einzuhalten, insbesondere die des Artikels 7.1 über die Tonqualität. Handelt es sich um eine ISDN-Übertragung, muss der gesamte Frequenzbereich von 125 bis 12.500 Hz zur Verfügung stehen.

6. Vergütung

(1) Honorare, Tage-, Reise und Übernachtungsgelder werden in gegenseitigem Einvernehmen festgesetzt. Die Entgelte werden ohne Steuerabzug gezahlt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.
(2) Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Dolmetschers noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.
(3) Der Dolmetscher kann bei umfangreichen Dolmetschaufträgen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung des Auftrags objektiv notwendig ist.
(4) FESTLEGUNG DER HONORARE, TAGE-, REISE UND ÜBERNACHTUNGSGELDER Der Dolmetscher erhält für den Einsatz am XX.XX.XXXX in (Leipzig) XXXX Euro, (Fahrtkosten entfallen auf Grund der unmittelbaren Nähe).

7. Ersatz

Sollte der Dolmetscher aus schwerwiegenden Gründen um Entlassung aus diesem Vertrag (s. 1. Geltungsbereich) bitten, wird er dafür sorgen, dass ihn ein qualifizierter Kollege zu den gleichen Konditionen ersetzt. Dessen Verpflichtung bedarf der Zustimmung des Auftraggebers und in den Fällen, in denen ein beratender Dolmetscher das Team zusammengestellt hat, der Zustimmung dieses Dolmetschers.

8. Höhere Gewalt

Im Falle der höheren Gewalt sind die Parteien von ihren Verpflichtungen befreit, soweit diese Verpflichtungen von der höheren Gewalt betroffen sind. Dies gilt nicht für bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen. Der Auftraggeber ist im Übrigen verpflichtet, bereits beim Dolmetscher entstandene Kosten zu ersetzen und bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen.

9. Absage

Bei Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber oder bei Verzicht des Auftraggebers auf die Dienste des Dolmetschers für den im Auftrag vereinbarten Termin oder unter den hierin festgelegten Bedingungen hat der Dolmetscher Anspruch auf das vereinbarte Honorar sowie die Erstattung der ihm nachweislich entstandenen Kosten. Soweit der Dolmetscher für den Termin des gekündigten Vertrages einen anderen Auftrag erhält, kann er die hierfür gezahlte Vergütung vom Honorar für den gekündigten Auftrag in Abzug bringen.

10. Anwendbares Recht und salvatorische Klausel

Für den Auftrag (s. 1. Geltungsbereich) und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht; und zwar auch dann, wenn keine der vertragsschließenden Parteien einen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat. Hat der Auftraggeber keinen Wohnsitz im Inland, sind die wechselseitigen Ansprüche am Gerichtsstand des Wohnsitzes des Dolmetschers anhängig zu machen. Sofern eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein sollte, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

Auftraggeber
Ort, Datum und Unterschrift

Auftragnehmer
Ort, Datum und Unterschrift

 

Impressum

Janek Hubald
Tauscherstraße 32
01277 Dresden
Deutschland

Tel.: +49 (0) 351 / 31441833

E-Mail: mail@Dolmetscher-Dresden.com
Web: www.Dolmetscher-Dresden.com


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